Lieber Gast, die Gastaufnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen, dem Gast, und uns, „Chiemgau Appartement“, als Beherbergungsbetrieb (BHB). Bitte schenken Sie den Gastaufnahmebedingungen Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen und Konditionen an.
1. Vertragsschluss und Reservierung
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Gast bestellt und vom BHB die Bestellung angenommen ist. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung auf elektronischem Weg bestätigt. Die Bestellung erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer bzw. Gäste. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen. Das Ferienobjekt wird dem Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke zur Verfügung gestellt und darf nur mit der im Gastaufnahmevertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ist nicht gestattet. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB möglich. Ist keine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung grundsätzlich zu einem rechtsverbindlichen Gastaufnahmevertrag.
2. Bezahlung, Mietpreis und Nebenkosten
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 100,- Euro ist spätestens nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist bei Anreise zu entrichten. Fallen neben den Mietpreis Nebenkosten an, so sind diese Kosten bei Abreise zu begleichen. Die vereinbarten Preise sind Endpreise. Sie schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern (z.B. Internet, Waschmaschine etc.), werden nur bei einer ausdrücklichen Bestätigung verbindlich. Dem Gast ist die Inanspruchnahme der Leistungserweiterungen freigestellt. Darüber hinaus sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Im Preis nicht enthalten sind Ortsabgaben (Kurtaxe). Diese Abgaben werden vom BHB eingezogen und an die Gemeinde weitergeleitet. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen während und am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich, sondern in bar zu entrichten.
3. Mietdauer/Inventar
Am Anreisetag stellt der BHB das Ferienobjekt dem Gast ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Gast dies dem BHB mitteilen. Der BHB geht zusammen mit dem Gast unmittelbar nach der Ankunft das Ferienobjektinventar durch, der Gast wird gebeten etwaige Unklarheiten gegenüber dem Inventar bezüglich Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem BHB oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Gast das Mietobjekt dem BHB bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Gast noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
4. Rücktritt durch den Gast
Der Gast kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem BHB vom Mietvertrag zurücktreten. Wenn der Gast von der verbindlichen Buchung zurücktritt oder gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, so hat der BHB nach dem Gesetz grundsätzlich Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim BHB. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim BHB bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 15% zzgl. 10,00 € Bearbeitungsgebühr
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% zzgl. 10,00 € Bearbeitungsgebühr
Rücktritt ab den 34. Tag vor Beginn der Mietzeit und bei Nichterscheinen: 90% zzgl. 10,00 € Bearbeitungsgebühr.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem BHB kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Der Gast kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatz benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der BHB kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag ein, so haften er und bisherige Vertragspartner dem BHB als Gesamtschuldner für den Aufenthaltspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der BHB hat nach Treu und Glauben das nicht in Anspruch genommene Ferienobjekt anderweitig zu anzubieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen.
5. Kündigung durch den BHB
Der BHB kann das Vertragsverhältnis vor und nach Beginn der Vertragsdauer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß geleistet, den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder sich ansonsten in einem Maße vertragswidrig verhält, dass dem BHB eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist und die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die Bestimmungen in Ziffer 4.
6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Vertrag kann von dem BHB gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der BHB wird von seinen Verpflichtungen frei. Er muss jedoch bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7. Pflichten des Gastgebers und des Gastes
Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage, also dem gültigen Prospekt, der Internetseite des BHB bzw. der sonstigen Leistungs- und Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. Angaben in Orts- oder Hotelführern sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit dem BHB für dessen Leistungspflicht maßgeblich. Der Gast verpflichtet sich, das Ferienobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Objekträumen oder des Gebäudes sowie der zu den BHB gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Räumen entstandene Schäden hat der Gast soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem BHB oder der von diesem benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Gast die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Objektes ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstandenen Schaden gering zu halten. Der Gast ist verpflichtet, den BHB über Mängel unverzüglich, spätestens aber am Folgetag nach Kenntniserlangung des Mangels, dem BHB oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Unterlässt der Gast diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Minderung) zu. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares, Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung des BHB
Der BHB haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Vertragsdauer zu erhalten. Der BHB haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des BHB für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BHB oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der BHB haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden.
9. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des BHB im Gastaufnahmevertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Vereinbarung gilt nur für den Einzelfall. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Des Weiteren kann die Vereinbarung widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Gast haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
10. Verjährung
Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Gastaufnahmevertrag gegenüber dem BHB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen, und in dem der BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Hausordnung
Der Gast ist zu Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
12. Rechtwahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Der Gast bzw. der Auftraggeber kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des BHB gegen den Gast bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes bzw. Auftraggebers maßgebend. Für Klagen gegen Gäste bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Gastaufnahmevertrag bzw. das Rechtsverhältnis zum Gast oder Auftraggeber zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Privatvermietung: Chiemgau Appartement, Dr. Matthias und Stefan-Charles Jahner, Bergstraße 9, D-83329 Waging am See, OT Feichten